Ich stimme zu, dass diese Seite Cookies für Analysen, personalisierten Inhalt und Werbung verwendet. Klicken Sie hier, um weitere Informationen über Cookies und wie wir sie verwenden einzublenden.
Berufsunfall: Für Teilzeitbeschäftigte, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, gilt der Unfall auf dem Arbeitsweg als Berufsunfall.
Nichtberufsunfall: Bei einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden pro Woche, gilt der Unfall auf dem Arbeitsweg als Nichtberufsunfall.
Lernende: Unfälle in der Berufsschule gelten als Berufsunfall.
Die nachfolgend erfassten Daten werden an die Personalabteilung übermittelt und anschliessend der Versicherung gemeldet. Es ist gewährleistet, dass die vertraulichen Daten nicht an weitere Stellen weitergeleitet werden.