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Als Bagatellunfall gelten Unfälle, bei denen die Betroffenen nicht oder höchstens drei Kalendertage arbeitsunfähig sind. Zu dieser Frist zählt auch der Unfalltag.
Beispiel Unfall: Unfalldatum Samstag 1. Februar; Arbeitsunfähigkeit bis Dienstag 4. Februar und länger. Beispiel Bagatellunfall: Unfalldatum Samstag 1. Februar; Arbeitsunfähigkeit bis Montag 3. Februar oder weniger.
Bei Unsicherheit muss die normale Unfallmeldung ausgefüllt werden.